Wer schützt hier eigentlich wen? Warum wir dem Verfassungsschutz misstrauen müssen 

„Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlandsgeheimdienst und soll durch das Sammeln und Auswerten von Informationen vor Extremismus und Terror schützen“ – so heißt es zumindest auf der Homepage der Behörde. Weiter heißt es dort, dass er dafür auf die „Akzeptanz in der Bevölkerung“ und ihr „Vertrauen“ angewiesen ist. In seiner Geschichte ist der Verfassungsschutz aber immer wieder dadurch aufgefallen, rechte und rechtsextreme Netzwerke und Organisationen zu schützen und zu fördern, statt sie und ihre menschenfeindliche Politik wie versprochen zu bekämpfen. Wen oder was schützt also der Verfassungsschutz? Und wen nicht?

Auf der einen Seite wird ausgeteilt

Die geplante Wiedereinführung der Regelanfrage für den öffentlichen Dienst in Hamburg stellt eine faktische Rückkehr der Berufsverbote dar. Wen diese treffen werden, sehen wir nicht nur an den historischen Beispielen aus den 1970er Jahren, als Sozialisten, Friedensbewegte und Gewerkschafter kriminalisiert wurden, sondern auch bereits heute. So wurde Lisa Poettinger 2024 der Zugang zu ihrem Referendariat als angehende Lehrerin verwehrt, weil sie sich als Klimaaktivistin am Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen in München, das vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wurde, beteiligt hat. Poettinger hatte die Klimakrise darauf zurückgeführt, dass große Unternehmen für Profite die Umwelt belasten und der Klimawandel damit durch unser Wirtschaftssystem verursacht wird. Für ihr Engagement gegen die wohl größte Krise unserer Zeit soll sie nun also ihren Beruf nicht ausüben dürfen. Daran zeigt sich, dass durch den Verfassungsschutz kritische Stimmen zum Schweigen gebracht und eingeschüchtert werden sollen. Doch das ist noch nicht alles…

… denn auf dem rechten Auge ist er mehr als blind 

Auf der einen Seite werden durch den Verfassungsschutz Personen und Organisationen, die sich kritisch gegenüber der herrschenden Politik und dem ihr zu Grunde liegenden System äußern, eingeschüchtert und bekämpft. Auf der anderen Seite hat er in der Geschichte strukturell die Rolle eingenommen, rechte Strukturen, Netzwerke und Organisationen zu stärken oder zu schützen. Fälle, bei denen der Verfassungsschutz diese Netzwerke finanziert oder durch V-Leute gestärkt hat, gibt es beispielsweise im Zusammenhang mit dem Thüringer Heimatschutz, Blood & Honor, bei den Hammerskins, Combat 18, Uniter e.V., dem Nordkreuz/Hannibal-Netzwerk, dem Brandanschlag in Solingen und der Wehrsportgruppe Hoffmann. Aber auch beim gescheiterten NPD-Verbotsverfahren, bei dem zahlreiche V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungspositionen der Partei waren. Das Verbotsverfahren musste eingestellt werden, weil nicht mehr unterschieden werden konnte, ob die faschistischen Äußerungen und Aktivitäten durch staatliche Informanten oder normale Mitglieder der Partei beeinflusst waren. 

Ein weiteres Beispiel ist die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), bei der in den 2000er Jahren 9 Menschen über ganz Deutschland verteilt aus rassistischem Motiv ermordet wurden. Hier sind der Verfassungsschutz und die Polizei an zahlreichen Stellen durch den Schutz der Täter und Vertuschungen aufgefallen. So hat die Polizei in jedem Fall zuerst die Angehörigen der Opfer anhand rassistischer Vorurteile verdächtigt, statt ein rassistisches Motiv zu vermuten. Das wohl bekannteste Beispiel für die Verstrickungen des Verfassungsschutzes ist der Mord an Halit Yozgat. Yozgat wurde in seinem Internet-Café in der Anwesenheit von Andreas Temme, einem sogenannten „Verfassungsschützer“, der in seinem Heimatdorf als „klein Adolf“ bekannt war, erschossen. Temme leugnete, von dem Mord etwas mitbekommen zu haben, obwohl er unmittelbar danach das Café verließ und erwiesenermaßen den tödlichen Schuss hätte hören und den erschossenen Yozgat hinter dem Tresen hätte sehen müssen. Im Nachhinein hat er sich nicht als Zeuge bei der Polizei gemeldet und 2015 hat der Mitschnitt eines Telefonats offenbart, dass Temme im Vorhinein über die Tat informiert war. Temme wurde zwar aus seiner Stelle beim Verfassungsschutz entlassen, die Ermittlungen gegen ihn wurden jedoch eingestellt. Darüber hinaus waren bis zu 40 Vertrauensleute im Umfeld des NSU-Trios. Das hat aber nicht dazu geführt, dass die Täter gefasst wurden, sondern ihnen wurde bei Flucht und Vertuschung sogar geholfen. Im Jahr 2011, als sich das NSU-Trio aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe selbst enttarnte, schredderte der Verfassungsschutz sensible Akten im Zusammenhang mit dem Netzwerk, die über den Einsatz von V-Personen hätten Auskunft geben können. 

Ein jüngeres Beispiel stellt der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, dar. Maaßen hat das Amt von 2012 bis 2018 geleitet – im selben Zeitraum, in dem die AfD sich gründete und einen rasanten Aufstieg vollzog. Er traf sich in diesem Zeitraum mit führenden AfDlern, um sie zur Entwicklung der Partei zu beraten. Darüber hinaus leugnete er die Verantwortung des Verfassungsschutzes in Bezug auf den NSU, verhinderte die Herausgabe von Akten über NS-Verbrecher und nahm Nazis nach der rassistischen Hetzjagd in Chemnitz 2018 in Schutz. Kurz darauf wurde er frühzeitig in den Ruhestand versetzt. Danach folgte eine politische Karriere in der CDU,  unter anderem als Direktkandidat für den Bundestag bei der Wahl 2021. Inzwischen gilt er selbst als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. 

Aufarbeitung? Fehlanzeige!

Entgegen der Erzählung der Bundesrepublik Deutschland, dass sie mit der Staatsgründung und dem Grundgesetz ein neues Zeitalter der Demokratie eingeläutet habe, wurde der deutsche Staat nie konsequent entnazifiziert. Hochrangige Funktionäre der NSDAP waren maßgeblich am Aufbau des Staates nach 1945 beteiligt. So auch beim Verfassungsschutz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde von 1955 bis 1972 von Hubert Schrübbers geleitet, der bewusst Personen einstellte, die aus der faschistischen SS und dem SD stammten. Schrübbers war Mitglied bei der SA-Sturm in Münster und Oberstaatsanwalt von 1938 bis 1941. Dieselbe Kontinuität sehen wir bei anderen staatlichen Strukturen wie bei der Polizei, Justiz oder der Bundeswehr. Sie alle wurden im Aufbau von Altnazis geleitet. SS-Mitglieder, Teile der Wehrmacht oder Richter und Anwälte aus dem Faschismus wurden durch sie einfach übernommen. Die Kriminalisierung von kapitalismuskritischen Organisationen und Personen sowie die Unterstützung rechter Netzwerke und Strukturen durch staatliche Institutionen kann jedoch nicht einfach anhand der personellen Kontinuität von Faschisten erklärt werden.  Vielmehr zeigt sich daran, inwiefern staatliche Interessen im Faschismus und der Bundesrepublik Ähnlichkeiten haben und deckungsgleich waren und sind. Der Reichtum und das Eigentum der Reichen soll geschützt und gemehrt, Sozialisten bekämpft und rassistische Spaltung gesät werden.

In ihrer Geschichte haben die deutschen Geheimdienste und der Verfassungsschutz stets die Rolle eingenommen rechte Kräfte aufzubauen, zu schützen und ihnen den Weg zu bereiten. Bekämpft hat der Verfassungsschutz in erster Linie sozialistische Kräfte, während die Polizei und Justiz stets durch ihre Ermittlungen rassistische Vorurteile gestärkt und vertieft haben. Damit haben sie zur Spaltung und rechter Gewalt in Deutschland beigetragen und diese gefördert. Der Verfassungsschutz schützt also weder unsere Freiheit noch unsere demokratischen Rechte, sondern gefährdet beides. Den Ausbau seiner Befugnisse durch beispielsweise die Regelanfrage müssen wir als Angriff auf uns verstehen.

Infokasten: Was bedeutet die Regelanfrage?

Der Hamburger Senat plant für das Jahr 2026 die Wiedereinführung der sogenannten Regelanfrage. Diese Gesetzesinitiative sieht vor, dass bei allen Personen, die sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben oder dort versetzt oder befördert werden sollen, vorab eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt wird. Dabei soll geprüft werden, ob bereits Einträge zu der betreffenden Person vorliegen, oder ob es potenzielle Zweifel an deren „Verfassungstreue“ gibt. Im Unterschied zu bisherigen Regelungen erfolgt diese Prüfung anlasslos und stellt faktisch alle Betroffenen zunächst unter einen Generalverdacht. Begründet wird der Schritt mit dem Schutz der Demokratie vor Islamismus und Extremismus, historisch lassen sich jedoch Parallelen zum „Radikalenerlass“ von 1972 erkennen, von dem insbesondere linke und gewerkschaftlich aktive Personen durch Überprüfungen und darauf folgende Berufsverbote betroffen waren

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