Ein Rechtsstaat. Eine Demokratie, in der nur die Staatsgewalt, institutionalisiert durch Polizei und Bundeswehr, zur physischen Gewalt legitimiert sind. Wenn sich diese Staatsgewalt gegen dich richtet, wird sich die Beweislage wahrscheinlich als „unklar“ darstellen. Die Zahl der rechtswidrigen Übergriffe der Polizei wird auf ca. 12.000 jährlich geschätzt. Fünfmal so viele, wie angezeigt werden. Praktisch bleiben die Polizist:innen meistens straffrei.
Die Theorie des Rechtsstaats und ihre Theorie
Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet den Staat, die Bürger:innen vor übermäßigen staatlichen Grundrechtseingriffen zu schützen und eben diese abzuwehren – die sogenannte Abwehr-Funktion der Grundrechte. Macht muss kontrolliert werden, ist die Lehre der Nazi-Zeit, und so ist in unserer Demokratie die Staatsgewalt geteilt.
Doch welche Verbindungen zwischen dem NS-Regime und der BRD bestehen noch weiter?
Damals eingebunden in die NS-Mordmaschinerie, bestand die Polizei nach 1945 personell und konzeptionell weiter, wie im Sonderband des BKA „Das BKA stellt sich seiner Geschichte“ 2009 sogar richtig erkannt wird. Dass auch die faschistischen Strukturen jedoch weiterbestehen, leugnet die Bundesregierung vehement. Nach dem Gefühl von Innenminister Seehofer, dem die Polizei untersteht, hätte die überwältigende Mehrheit von 99 Prozent der Polizist:innen mit Rechtsextremismus nichts am Hut und stünde fest auf dem Boden des Grundgesetzes.
Der besonnene Beamte – Hüter der Demokratie
Durch weitreichende Ermächtigungsbefugnisse legt der Gesetzgeber der Polizei im Dienst selbst in die Hand, Grundrechte der Bürger:innen zu konkretisieren und zu beschränken. Es gibt keine genauen Definitionen und Abgrenzungen der Befugnisse, der Maßstab, an den sie sich halten muss, ist die Verhältnismäßigkeit. Ein kaum zu überblickender Handlungsspielraum. Zwar geht man von einem fähigen, sachverständigen, und besonnenen Beamten aus, der bei Verdacht einer Gefahr zunächst den Sachverhalt erforschen soll. Im Gegensatz dazu werden immer neue Fälle von ausschreitender Polizeigewalt und rechten Netzwerken und Gruppierungen bei unserem schützenden Freund und Helfer gefunden.
Wie die Rechtswirklichkeit aussieht und was tatsächlich die Arbeitspraxis der vollziehenden Gewalt ist, fällt also auseinander. Eine Datenerfassung, die das Gefühl Seehofers vermutlich nicht wissenschaftlich stützen könnte, ist seiner Meinung überflüssig und stelle einen Generalverdacht da. Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), spricht von Druck, Ermüdung und Überschöpfung der Polizei. Deeskalierend nennt er sie – es ist eine repressive und reaktionäre Innenpolitik, die keine Selbstkritik zulässt und aus einem riesigen Dunkelfeld besteht.
Grundrechtsfeste Polizei?
Dabei ist das Anerkennen eines tiefgehenden, strukturellen Problems der erste Schritt. Eine klare Benennung der Probleme ist erforderlich, und Stellungnahme zu vergangenen Fällen rassistischen Vorgehens der Polizei. Bislang glänzte der Rechtsstaat durch mangelnde Aufklärung nach Fällen der Misshandlung durch Polizist:innen. In der Täter:innenarbeit ist die Verantwortungsübernahme der Täter:innen absolut notwendig, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erzielen. Da dies nicht der Wirklichkeit des Umgangs mit Täter:innen der Polizei entspricht, wird ein Wandel der in langer Tradition stehenden, diskriminierenden und unverhältnismäßigen Polizeipraxis unmöglich gemacht.
Die tatsächliche Umsetzung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots
Dabei ist das Anerkennen eines simpler Ansatz, schon in der Dokumentation der Straftaten aufzunehmen, wenn diese von einem Polizisten verübt worden ist. Doch das geschieht nicht.
Umgekehrt werden in den jährlichen Statistiken vom Innenministerium schon erfasst, wie viele Straftaten etwa auf Demonstrationen gegen Polizisten verübt werden. Die Wechselseitigkeit der Beziehung zwischen Bürger:in und Polizist:innen wird dabei vergessen. Eine radikale Polizei löst ihrerseits Gewalt aus.
Es müssen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, die gewährleisten, dass Polizist:innen ihrer dienstrechtlichen Pflicht der Neutralität während des Dienstes nicht nur offiziellen Angaben der Bundesregierung nach wahren, sondern auch in Realität. Auch die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, die es Betroffenen erlauben, Fälle zu melden und sich über ihre Möglichkeiten zu informieren sowie eine neutrale Dokumentation der Fälle und der Beweislage gewährleisten, wäre ein großer Schritt.
Die Dokumentation der Vorfälle rassistischen Verhaltens ist unbedingt notwendig, um den Betroffenen von diskriminierenden und menschenunwürdigen Maßnahmen die Möglichkeit zu geben, den Rechtsweg zu gehen. Unverhältnismäßige Polizeigewalt bleibt meist straffrei, es scheitert an Beweisen. Hierbei wäre eine Beweislastumkehr hilfreich, denn es liegt eben keine Gleichstellung der Parteien vor, sondern die Polizei handelt in einem übergeordneten Verhältnis zur Privatperson, die zumeist anders als die Beamt:innen unbewaffnet und in der Einzelzahl sind. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz kann hier als Vorbild dienen, das zumindest eine rechtliche Anerkennung von Diskriminierungsformen schafft und die öffentlichen Stellen verpflichtet, die Diskriminierungsvermutung zu widerlegen. So wird eine reelle Chance auf eine Entschädigungsklage geschaffen.
Langfristige und ständige Weiterbildung
Zum Schutz vor diskriminierenden sowie rassistischen Strukturen müssen Maßnahmen getroffen werden, die auf eine Änderung der Einstellungs- und Verhaltensweisen der Polizeikräfte und anderen staatlichen Institutionen abzielt. Die Überprüfung der Einsatzvorgehensweisen, ihrer Instrumente der Gefahrenabwehr sowie der Tendenzen und der Maßnahmen, denen sich die Polizist:innen bedienen, muss ein fester Bestandteil der Polizeiarbeit werden.
Das kann durch eine Fortbildungspflicht für Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz umgesetzt werden. Es muss anerkannt werden, dass auf einer gesellschaftlichen Ebene die Bekämpfung von rassistisch und kolonial geprägten, sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen von Rassismus im Mittelpunkt stehen muss. Dies sollte selbstverständlich sein, wurde aber trotz der deutschen Nazivergangenheit nie aufgearbeitet. Die Augen verschließen ist einfach. Zu behaupten, Diskriminierung und Rassismus seien verboten und deshalb in der BRD nicht vorhanden, ist ein blamierendes Argument der Bundesregierung.
Verselbstständigungstendenzen ohne Kontrolle
Eine Entziehung von Kontrolle ist einfach und der Regelfall, da die Polizei gerade im strafrechtlichen Bereich im Regelfall selbst die Ermittlungen durchführt. Interne Solidarität unter den Beamt:innen verhindern die Kontrolle des weiten Ermessensspielraums. Willkür also. Die BRD, ein Rechtsstaat? Um den Verselbständigungstendenzen der Polizeiarbeit entgegenzustehen, ist die Schaffung konkreter Instrumente absolut notwendig, mit denen die Rechtsstaatlichkeit gesichert werden kann und aus theoretischem Verständnis dieser auch für ihr praktische Umsetzung zu sorgen.
»Unrechtmäßige Polizeigewalt kommt in Deutschland deutlich häufiger vor als bisher bekannt. (…) Demnach gibt es jährlich mindestens 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte – und damit fünf Mal mehr als angezeigt.« – rbb online über eine Studie der Ruhr Universität Bochum (Forschungsprojekt KviApol)

