Gewalt gegen Frauen

Problem, Ursprung und ein Lösungsansatz

Am 25.11.2020 sind wir gemeinsam gegen Gewalt an Frauen auf die Straße gegangen. Das haben wir uns zum Anlass genommen, um dieses Thema tiefergehend zu behandeln. In welchen Formen Gewalt an Frauen auftritt, woher sie kommt und wie sie zu bekämpfen ist, sind die Fragen, die mit diesem Artikel beantwortet werden sollen. Hierbei ist die Rede zwar von „Frauen“, aber gemeint sind auch andere Geschlechter, die unter sexistischer Gewalt leiden müssen.

Die Problematik

Laut verschiedenen Studien wurden mehr als zwei Drittel aller Frauen in Deutschland bereits an ihrem Arbeitsplatz von Kollegen oder Vorgesetzten sexuell belästigt. Für Frauen gehört es zum Alltag, sich in unangenehmen, übergriffigen Situationen wiederzufinden, in denen sie durch Kommentare, Fragen oder Berührungen in die Ecke gedrängt werden.

»Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen« §12 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Diese Vorgabe wird allerdings nicht kontrolliert, weshalb es keine Angaben dazu gibt, ob und wie das tatsächlich durchgesetzt wird.

Ähnliche Probleme finden sich in der Öffentlichkeit. Catcalling bezeichnet Belästigung durch Fremde im öffentlichen Raum, durch Rufe oder Kommentare gerichtet an Frauen. Dies hört nicht bei verbaler Belästigung auf, sondern geht über zu physischen Belästigungen, auch auf offener Straße.

Doch das deutlich größere Problem spielt sich hinter verschlossenen Türen im eigenen, „sicheren“ Zuhause ab. Häusliche Gewalt sind körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt bzw. Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Laut BKA gab es im Jahr 2019 rund 115.000 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt. Diese Art von Gewalt ist aber mit viel Scham verbunden, weshalb auch nur ein Bruchteil der Fälle angezeigt und damit erfasst werden. Viele Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden, meinen, sie würden eine Schuld tragen, was zum großen Teil an dem Bild von Partnerschaften und der Beziehung zwischen Mann und Frau liegt, welches uns von klein auf vermittelt wird.

Ein weiteres Problem stellen Femizide dar, geschlechtsspezifische Morde an Frauen. Der Begriff wurde in den 90er Jahren zuerst in der USA genutzt und hat sich dann etabliert. Unter den Begriff fallen verschiedene Arten von Morden, wie Morde durch Intimpartner, Ehrenmorde, Morde an Frauen aus Rache an deren Partnern und viel mehr. Diese Definition ist so wichtig, da Taten wie diese auf der ganzen Welt an der Tagesordnung sind und kaum darüber gesprochen wird.

Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden 2017 weltweit fünfmal mehr Männer als Frauen ermordet, doch 81,3% der Gewalt- und Mordopfer in Paarbeziehungen und Familie waren weiblich. Über innerfamiliäre Femizide wird in der Presse kaum berichtet und wenn doch, dann werden sie meist als „Familiendrama“ oder „Liebestragödie“ verharmlost.

2017 sind weltweit 1,3 von 100.000 Frauen Opfer eines Femizids geworden. Und das ist lediglich die Zahl der erfassten Fälle und damit wohl nur ein Bruchteil der tatsächlichen Taten. Zusätzlich gibt es keine offizielle Zählstelle, die versuchte Femizide miteinbezieht, diese Zahl ist also unmöglich nachvollziehbar.

Auch sexuelle Gewalt ist ein viel zu wenig beachteter Aspekt von Gewalt gegen Frauen. So ist innereheliche Ich habe diesen Text (Dokument 6) bereits weiter oben für dich formatiert – es handelt sich um denselben Inhalt wie in deiner vorherigen Nachricht. Hier ist er noch einmal:

Vergewaltigung in Deutschland erst seit dem Jahr 1997 illegal. Vorher wurde die sexuelle Befriedigung des Partners als eheliche Pflicht der Frau angesehen. Dass solche Vorstellungen und Normen nicht einfach durch eine Gesetzesänderung abgelegt werden, ist vorstellbar. Auch das Strafmaß ist lächerlich. Zwar ist es in Deutschland theoretisch möglich, 15 Jahre Gefängnisstrafe für Vergewaltigung zu bekommen, praktisch bekommen Vergewaltiger aber nur durchschnittlich zwei Jahre Haft. Dazu kommt, dass unter 10% der sexuellen Übergriffe gemeldet werden und damit polizeilich verfolgt werden. Besonders bei sexueller Gewalt in der Partnerschaft ist die Beweislage zwangsläufig meist sehr dünn. Das heißt, dass die enorme Überwindung, die es eine Frau kostet, über ihr Trauma zu sprechen, in einem Großteil der Fälle umsonst ist und der Täter aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird und weiterhin eine Bedrohung für die Betroffene darstellt.

Ein relevanter und oft außer Acht gelassener Teil von Gewalt an Frauen sind Gesetze und Verordnungen, die den freien Zugriff von Frauen auf Schwangerschaftsabbrüche einschränken. In Deutschland sind das die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches. §218 sagt aus, dass Schwangerschaftsabbrüche illegal sind, außer die Frau lässt sich mindestens drei Tage vor dem Abbruch von einem Arzt bescheinigen, dass der Schwangerschaftsabbruch notwendig ist.

§219 betrifft die Beratung der Schwangeren. Er beinhaltet Formulierungen wie „Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“ oder „dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene […] ein eigenes Recht auf Leben hat“. Hier ist klar hörbar, wie problematisch die Rechtslage bezüglich Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist.

Der Frau wird ihre Zurechnungsfähigkeit abgesprochen und das bei einem Thema, welches niemanden betrifft, außer die Schwangere selbst. Paragraf 219a des StGB verbietet Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, jedoch beinhaltet er auch, dass Ärzte oder Kliniken lediglich darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, doch keine Informationen darüber preisgeben dürfen. Der Paragraf erschwert Frauen in Notlage den Zugang zu Informationen und steht im Widerspruch zum Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Informationsfreiheit. §219a stammt aus der Zeit des Hitler-Faschismus, in der sich der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger herausnahm.

Religion hat nach wie vor einen großen Einfluss auf die Gesetzeslage zu Schwangerschaftsabbrüchen, zudem sind die Verordnungen auch ein Weg, wie der Staat die bürgerliche Familie fördert und sexuelle Handlungen und Familienplanungen mitbestimmt. Der Zugang zu sexueller Aufklärung sowie Verhütungsmitteln und generell qualitativer ärztlicher Betreuung ist bei höherem Einkommen besser, weshalb die Einschränkungen vor allem ärmere und sozial schlechter gestellte Frauen betreffen.

Kostenfreie, legale und sichere Abtreibungen sollten für alle Frauen gut zugänglich sein!

Der Ursprung

Wenn es um häusliche Gewalt geht, hört man oft Sätze wie „warum verlässt sie ihn nicht einfach“. Das hängt mit einer Menge Faktoren wie Scham, Furcht, Hoffnung, etc. zusammen, aber nicht zuletzt die ökonomische Abhängigkeit der Frau. Sie kann ihn nicht einfach verlassen, weil sie sonst ihr Zuhause und ihren Lebensunterhalt verlieren würde.

Die Unterdrückung der Frau zieht sich seit Jahrhunderten durch die Gesellschaften und ist nicht, wie häufig angenommen, durch die natürliche Unterlegenheit oder Schwäche der Frau bedingt, sondern durch die Eigentumsverhältnisse, welche vorwiegend Männer in die gesellschaftliche Machtposition versetzen. Seit der Schaffung von Reichtum konzentriert sich dieser meist in den Händen von Männern, wodurch diese auch innerhalb der Familie meist in der Versorgerrolle sind. Frauen sind in der gesellschaftlichen Aufgabenverteilung klassisch für die Aufgaben im „privaten“ Bereich zuständig – die Geburt und Kindererziehung sowie der Haushalt. Diese Aufgabenverteilung, die spätestens seit der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft in dieser Form vorliegt, finden wir noch heute wieder.

Friedrich Engels beschreibt die Rolle der Frau in der Klassengesellschaft in seinem Buch „Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“:

„…entwürdigt, geknechtet, Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererzeugung. Diese erniedrigte Stellung der Frau […] ist allmählich beschönigt und verheuchelt, auch stellenweise in mildere Form gekleidet worden; beseitigt ist sie keineswegs.“

Auch wenn wir heute viele grobe Formen der Unterdrückung der Frau erfolgreich bekämpft haben, wie Zwangsverheiratung, Arbeitsverbot und Wahlverbot, sind längst nicht alle verschwunden. Solange die Frau in der Gesellschaft als Objekt zur Kinderzeugung betrachtet und somit auf ihre Sexualität reduziert wird, ist auch die sexuelle Gewalt und Belästigung nicht zu besiegen. Solange Frauen im Haushalt Gewalt des Mannes ausgesetzt sind, ihn aber nicht verlassen können, da sie die Versorgung der Familie allein nicht zustande bekommen würden, wird häusliche Gewalt nicht verschwinden. Noch heute werden Frauen für dieselbe Arbeit durchschnittlich 20% schlechter bezahlt und sie übernehmen öfter schlecht bezahlte oder Teilzeitjobs.

Die Gewalt gegen Frauen wird also so lange ein Problem bleiben, wie die Frau sich gesellschaftlich und ökonomisch in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet. Erst wenn die Frau einen dem Mann gleichberechtigten Anteil am gesellschaftlichen Leben hat und nicht mehr in den privaten Raum gedrängt, sexualisiert und auf ihre Rolle in der Familie reduziert wird, wird auch die Gewalt gegen Frauen zu beseitigen sein.

Ein Lösungsansatz

Aber auch heute müssen wir gegen die Gewalt gegen Frauen kämpfen und ein sicheres und gleichberechtigtes Leben einfordern. Ein Anhaltspunkt hierfür bietet die Istanbul Konvention. Die Istanbul Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Er ist ein 2014 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, in dem die neuen Regelungen und Umgangsweisen mit Gewalt gegen Frauen aufgelistet sind.

Das Ziel des Vertrags war, Gewalt gegen Frauen aus einer menschenrechtlichen Perspektive zu betrachten und sie perspektivisch möglichst ganz einzuschränken. Das Ziel aller Maßnahmen soll außerdem die Stärkung der Rechte und die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen sein. Unter anderem empfiehlt die Konvention einen Frauenhausplatz für eine Familie pro 10.000 Einwohner. Deutschland hat den Vertrag 2017 unterschrieben. Doch obwohl seitdem drei Jahre vergangen sind, hat Deutschland noch keine Schritte unternommen.

Wir stellen fest, dass Gewalt gegen Frauen vielfältig und komplex ist. Die sofortige Umsetzung aller Inhalte der Istanbul Konvention ist nur der erste Schritt auf dem langen Weg Richtung Gleichberechtigung.

»…entwürdigt, geknechtet, Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererzeugung. Diese erniedrigte Stellung der Frau […] ist allmählich beschönigt und verheuchelt, auch stellenweise in mildere Form gekleidet worden; beseitigt ist sie keineswegs.«

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